Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich der Bedingungen

Das Seminarzentrum Fulda ist eine organisatorische Einheit der Synapsis Dr. Jordan e. K. mit dem Firmensitz in 36037 Fulda (Rabanusstraße 40-42). Vertragspartner im rechtlichen Sinne ist daher Synapsis Dr. Jordan e. K. Im Folgenden auch vereinfacht „Seminarzentrum Fulda“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Seminarzentrums Fulda zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen usw. sowie alle damit verbundenen weiteren Leistungen des Seminarzentrums Fulda.

II. Vertragsabschluss und Vertragspartner

Vertragspartner und Auftraggeber ist im Sinne dieser AGB der sog. „Veranstalter“. Der Veranstalter erhält von dem Seminarzentrum Fulda ein unverbindliches Leistungsangebot. Durch die Annahme des Angebots durch den Besteller kommt der Vertrag zustande. Die Annahme bedarf der Textform (§ 126 b BGB). Diese sind die Vertragspartner. Ist der Besteller bereits Kunde des Seminarzentrums Fulda, kommt der Vertrag schon mit einer mündlichen Annahme des Angebots bzw. einer verbindlichen Terminbestätigung von Seiten des Seminarzentrums Fulda zustande.

III. Leistungen, Preise und Zahlung

  1. Das Seminarzentrum Fulda ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen. Bestandteil der Leistungen ist insbesondere auch das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Catering. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum. Lediglich die zugesicherten Eigenschaften z. B. technische Ausstattung, Equipment, Platzangebot usw. sind Gegenstand des Vertrages. Das Seminarzentrum Fulda behält sich das Recht vor, den geplanten Raum für die Veranstaltung, auch kurzfristig, zu ändern und einen adäquaten Ersatz zu stellen.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die zugesicherten Leistungen vereinbarten Preise des Seminarzentrums Fulda zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Seminarzentrums Fulda gegenüber Dritten.

  3. Die vereinbarten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer wird auf den Endpreis fällig. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Alle an das Seminarzentrum zu leistenden Zahlungen werden – sofern die Rechnung nicht ein kürzeres Zahlungsziel ausweist – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung diese begleicht. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Fulda berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Fulda berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Seminarzentrum Fulda bei der Buchung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Seminarzentrum Fulda spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % bedarf der Zustimmung des Seminarzentrums Fulda. Bei der Berechnung von Leistungen, die das Seminarzentrum Fulda nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (z. B. Tagungsräume, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet.

  2. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Seminarzentrums Fulda die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so wird das Seminarzentrum Fulda zusätzlich anfallende Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, das Seminarzentrum Fulda trifft ein Verschulden.

V. Rücktritt des Seminarzentrums Fulda

  1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. VI Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Seminarzentrum Fulda ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Seminarzentrums die Buchung nicht endgültig bestätigt.

  2. Das Seminarzentrum Fulda ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von dem Seminarzentrum Fulda nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden und|oder

das Seminarzentrum Fulda begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarzentrum Fulda in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarzentrum Fulda zuzurechnen ist.

  1. Das Seminarzentrum Fulda hat den Vertragspartner von der Ausführung des Rücktrittrechts unverzüglich in Textform (§ 126 b BGB) in Kenntnis zu setzen.

  2. In den vorgenannten Fällen entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Seminarzentrums Fulda.

VI. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

1. Vertragspartner des Seminarzentrums Fulda haben jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Für den Fall des Rücktritts gelten folgende Bedingungen:

  • a) Bei Rücktritt (Stornierung) des Veranstalters ist das Seminarzentrum Fulda berechtigt, die vereinbarte Miete bzw. eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
  • b) Das Seminarzentrum Fulda hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung von Seiten des Kunden möglich. Bei einem Rücktritt bis 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Rücktrittspauschale von 10 % des vereinbarten Betrages für die Veranstaltung fällig. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 20 % des vereinbarten Preises. Tritt der Vertragspartner bis 1 Tag vor

2. Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück, beträgt die Rücktrittspauschale 50 % des vereinbarten gesamten Betrages. Bei Stornierungen am Veranstaltungstag hat der Kunde den gesamten vereinbarten Betrag zu erstatten.

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Seminarzentrum Fulda rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken | Rauchen

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Seminarzentrum Fulda. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Nach dem hessischen Nichtrauchergesetz ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ab 1. Oktober 2007 verboten, daher ist jegliches Rauchen im Gebäude nicht erlaubt.

VIII. Technische Einrichtung und Anschlüsse, weitere Leistungen

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen, eigenen Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen des Bestellers unter Nutzung des Strom- bzw. Datenübertragungsnetzes des Seminarzentrums Fulda bedarf der Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Seminarzentrum Fulda gehen zu Lasten des Veranstalters, es sei denn, das Seminarzentrum Fulda hat diese zu verantworten.

2. Störungen an von dem Seminarzentrum Fulda zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Bei nicht zu behebenden Störungen ist das Seminarzentrum Fulda bemüht, Ersatzräume zur Verfügung zu stellen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Seminarzentrum Fulda diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen, sonstigen Räumen oder auf dem Gelände des Seminarzentrums Fulda. Das Seminarzentrum Fulda übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen; das Seminarzentrum Fulda kann einen behördlichen Nachweis verlangen. Wegen möglicher Beschädigung ist das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Seminarzentrum Fulda abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zeitnah zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, darf das Seminarzentrum Fulda die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Seminarzentrum Fulda für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Seminarzentrum Fulda der eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Vertragshaftung

1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar sowie für Personenschäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarzentrums Fulda auftreten, wird sich das Seminarzentrum Fulda auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

3. Das Seminarzentrum Fulda haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Soweit das Seminarzentrum Fulda dem Vertragspartner einen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Seminarzentrums Fulda. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Seminarzentrum Fulda nicht, soweit das Seminarzentrum Fulda nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des zur Verfügung gestellten Parkplatzes gegenüber dem Seminarzentrum Fulda schriftlich geltend gemacht werden.

5. Im Übrigen haften die Vertragspartner entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Der Vertragspartner stellt die Synapsis Dr. Jordan e. K. von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die das Seminarzentrum Fulda nicht zu vertreten hat auf erstes Anfordern frei.

XI. Datenschutzerklärung

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden entsprechend dem BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung gespeichert und verarbeitet. Das Seminarzentrum Fulda wahrt den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Es wird versichert, dass die Daten mit Sorgfalt und nur für Zwecke der Veranstaltungsplanung und - durchführung genutzt werden.

XII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich – auch per E-Mail – erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Fulda. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Fulda. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Fulda. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Geschäftsführung – Synapsis Dr. Jordan e. K. - Fulda, November 2016