Kontakt

Synapsis Dr. Jordan e.K.

Rabanusstr. 40-42
36037 Fulda
Telefon 0661 90272-0
info(at)synapsis-fulda.de
www.synapsis-fulda.de

 Anfahrt

Alexander Weis



Bildungsunternehmen Dr. Jordan

 Vorankündigung

Alles aus einer Hand - von Synapsis

Das können Sie von uns erwarten:

  • Seminarräume in allen Größen
  • Mietdauer nach Wunsch - auch an den Wochenenden
  • Technischer Support immer und überall
  • Back Office für die gesamte Seminarzeit
  • Eigenes, hochwertiges Catering

    Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Trainerorganisation und die Durchführung Ihrer Seminare.

 ISO-Zertifikation

Das Bildungsunternehmen Dr. Jordan ist vollständig ISO-zertifiziert nach ISO 9001:2000-12 durch


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Synapsis - Dr. Jordan e.K., Fulda, nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt und dem Auftraggeber, nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt. Sofern besondere vertragliche Bedingungen für bestimmte Geschäfte vereinbart wurden, gelten diese ergänzend. Sie gelten für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden in der jeweils neuesten Fassung.

Vertragsgegenstand / Durchführung
Die Durchführung und das Honorar ergibt sich aus Art und Umfang des erteilen Auftrages. AG und AN bemühen sich gemeinsam um die sorgfältige und zeitnahe Abwicklung des Auftrages. Beide Vertragspartner lassen dabei die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns walten.

Rechte an den Strategien
Strategien und Konzepte aus Angeboten und Diskussionsvorschlägen, welche nicht angenommen bzw. nicht umgesetzt wurden, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Wird eine Strategie bzw. Konzeption für oder durch den AN zum Einsatz gebracht, ist der vereinbarte Betrag für diese Leistung fällig, auch wenn der AG keinen schriftlichen Auftrag erteilt hat. Im Streitfalle liegt die Beweislast bei AG.

Zahlung
Zahlungen werden stets gegen die älteste offene Forderung verrechnet. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung weiterer Aufträge vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Verzugszinsen werden mit 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet.

Haftungsbeschränkung
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der AN dem AG aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall der Haftung des AN, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf das anteilig geleistete Honorar für den betroffenen Auftrag.

Abwerbeverbot
Angestellte und|oder freiberufliche Mitarbeiter/innen  des AN dürfen bis 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrages vom AG weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder - in welchem Bereich auch immer - beauftragt werden. Auch darf ihnen kein Angebot, weder mündlich noch schriftlich oder sonst wie für eine solche Betätigung unterbreitet werden. Für jeden Verstoß gegen das Abwerbeverbot wird eine Vertragsstrafe von € 50.000,- fällig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarte Vertragsstrafe dem Grunde und der Höhe nach individuell vereinbart wurde. Der AN behält sich die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche vor.

Geheimhaltung
AN und AG verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge geheim zu halten. Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, dürfen vom AG nicht zum Zwecke der Vertragsauflösung genutzt werden.

Nebenkosten
Der Auftraggeber trägt die Reisekosten für den Berater. Diese werden wie folgt monatlich abgerechnet: Bahnreise 2. Klasse, Flugreise nach Absprache, PKW € 0,50/km, Spesen € 46,00/Tag, Übernachtungskosten nach Effektivanfall.

Allgemeine Bestimmungen
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in §4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Firmensitz des AN - Fulda - vereinbart. Gleiches gilt bei Nichtkaufleuten, wenn der Aufenthalt des AG zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der AG nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.


Stand: 07/10